Neuerung im Zusammenhang mit der Entsorgung von Gipsabfällen
Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner!
Wir möchten Sie mit dieser Information rechtzeitig über wichtige gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Gipsabfällen (Schlüsselnummer SN 31438) informieren, welche ab 01. Jänner 2026 in Kraft treten und große Auswirkungen mit sich bringen.
Die Deponieverordnung 2008 wurde im Jahr 2021 geändert (BGBl. II Nr. 144 / 2021) und es wurde im § 7 Z 15 ein Deponierungsverbot für
- Gipsplatten
- Gips-Wandbauplatten
- faserverstärkte Gipsplatten (Gipsplatten mit Vliesarmierung, Gipsfaserplatten) und
- Calciumsulfatestrichabfälle
mit Wirkung ab dem 01. Jänner 2026 verordnet. D.h. eine Ablagerung der o.a. Gipsabfälle ist ab diesem Zeitpunkt auf österreichischen Deponien – weder als Monocharge noch als Beimischung in gemischten Bauabfällen – nicht mehr zulässig.
Die zweite zentrale Verordnung im Zusammenhang mit dem zukünftigen Umgang mit Gipsabfällen ist die Recyclinggips-Verordnung (BGBl. II Nr. 415 / 2024) über die Behandlung von Gipsabfällen und die Herstellung und das Abfallende von Recyclinggips, welche seit 01.01.2025 in Kraft ist und wo auch in § 4. die Trennpflicht für Gipsabfälle (auch für Kleinmengen aus privaten Haushalten!) bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten seit 01.04.2025 geregelt ist.
Gipsabfälle müssen demnach unabhängig von der Menge und dem Verunreinigungsgrad getrennt gesammelt werden. Die Verordnung regelt auch die Herstellung und Qualitätssicherung von Recyclinggips (RC-Gips) sowie das Abfallende bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Ziel dieser Verordnung ist, wertvolle Deponieressourcen zu schonen und das hochwertige Recycling und die Kreislaufführung von Gips durch den Rückbau und die Trennpflicht zu erfüllen und eine hohe Qualität von Recyclinggips sicherzustellen.
Wir ersuchen Sie, diese gesetzlichen Änderungen bei Ihren Bauausführungen ab 01. Jänner 2026 strikt zu berücksichtigen, stehen Ihnen bei Rückfragen zur Umsetzung (separate Containerlösungen für Gipsabfälle, Beratung zur Trennung und Lagerung gemäß Verordnung, …) jederzeit gerne zur Verfügung.